Freitag, 11. Januar 2008

Kapitel 3 und Unterkapitel 3.1.

3. Weitere Projekte auf Basis des Schuman-Plans und der EGKS
Nach der Vertragsunterzeichnung zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) hat man in Westeuropa und speziell in Frankreich nicht aufgehört, sich weitere Gedanken zu weiteren Projekten für die Festigung der Europäischen Einigung zu schmieden. Ganz im Gegenteil, man hat relativ zügig nach der Unterzeichnung versucht, zwei konkrete Projekte auf die Beine zu stellen: 1. die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und 2. die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG). Beide missglückten schlussendlich.
Nachdem beide Projekte keinen glücklichen Ausgang nahmen und scheiterten, machte sich große Kritik breit. Vielerorts und in vielen Regierungen zweifelte man daran, ob die supranationale Methode auch wirklich geeignet war. Man reflektierte und stellte fest, dass der weitere Weg, den Europa zu gehen hat nicht einfach sein wird und hinterfragte die Entscheidungen der frühen 1950er Jahre. Der zweite Anlauf einer Weiterentwicklung der Einigung in Europa sollte jedoch nicht lange auf sich warten lassen. Auf einer Konferenz in Messina (Italien) erkannte man, dass der weitere Verlauf ein wirtschaftlicher sein muss. Man erzielte schließlich die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) mit den römischen Verträgen im Jahr 1957. Die Verträge von Rom waren wiederum der Grundstein für die Entstehung der Europäischen Gemeinschaft und führten schlussendlich zur Gründung der Europäischen Union.

3.1. EVG und EPG
Großbritannien und die USA sprachen sich gemeinsam für eine Wiederbewaffnung Deutschlands, aufgrund des Korea-Krieges aus. Daraufhin betrat wieder einmal Jean Monnet die Bühne. Er machte sich darüber Gedanken, auch dem Militärbereich eine supranationale Behöre bzw. in diesem Fall eine Person zu überstellen. Es sollte einen europäischen Verteidigungsminister geben, der nur dem Oberbefehlshaber der NATO unterstellt ist. Es gab die Vorstellungen, gemeinsame Bataillone und Divisionen in Europa zu installieren. Monnet und sein Team erarbeiteten wieder einen Plan und ließen diesen schließlich dem Ministerpräsidenten Frankreichs, René Pleven zukommen. Man muss dazu anmerken, dass die Erstellung eines Planes für eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) noch während den Verhandlungen und Debatten zum Schuman-Plan durchgeführt wurde. Pleven stellte den Plan der Nationalversammlung vor und erhielt prompt Zustimmung. Anders jedoch sah dies die übrige Bevölkerung in Frankreich und in den restlichen Montanunionsstaaten, dort erhielt das neue Projekt kaum positive Resonanzen.

Am 15. Februar 1951 begann man mit den Verhandlungen über eine Verteidigungsgemeinschaft in Europa. Die Gespräche dauerten knapp ein Jahr. Die Vereinigten Staaten von Amerika waren mit den Vorschlägen zufrieden, wollten diese europäische Armee jedoch dem Oberkommando der NATO unterstellen. Der erste Entwurf der EVG war am 1. Februar 1952 unter Dach und Fach. Die endgültige Unterzeichnung der Verträge erfolgte am 27. Mai 1952, zuvor gab es noch einige kleinere Änderungen durchzuführen. Der Vertrag sollte eine Gültigkeitsdauer von 50 Jahren haben, das oberste Organ würde der Ministerrat sein, da die Mitgliedsregierungen große Skepsis gegenüber einem gemeinsamen Verteidigungsminister für 6 Staaten hatten.
Aber so weit sollte es erst gar nicht kommen. Während zwischen 1953 und 1954 die Benelux-Staaten sowie Italien und Deutschland den Vertrag ratifizierten, war Frankreich plötzlich dagegen. Nach den Parlamentswahlen im Jahr 1951 kam Mendès France – Sohn einer jüdischen Familie - an die Macht. Er folgte Pleven als Ministerpräsident und sprach sich gegen eine Ratifizierung aus. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft war schließlich am eigenen Land, dem eigentlich Initiator gescheitert.

Parallel dazu scheiterte auch ein weiteres Projekt, und zwar die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG). Ziel war es, eine gemeinsame Regierung und Verfassung aufzubauen. Die EPG war gleichzeitig die Voraussetzung für das Gelingen einer Verteidigungsgemeinschaft, da man zuerst einmal politisch zusammenspielen musste. Die so genannte „Ad-hoc-Versammlung“ nahm den Entwurf einer europäischen Verfassung am 10. März 1953 an. Man wollte ein Parlament mit zwei Kammern, eine Völkerkammer und zusätzlich einen Senat errichten. Ein weiteres Anliegen war es, die EGKS und EVG nach und nach in die EPG zu integrieren. Der Entwurf wurde, wie es schon zu erwarten war nicht von allen Regierungen gleichwohl begrüßt, Belgien und wieder einmal Frankreich selbst hielten sich zurück. Daher spielte man mit dem Gedanken, den Vertrag gleich den nationalen Parlamenten zu übergeben. Es folgten aber keine weiteren Gespräche. Laut Knipping „[…] wurde die Weiterbehandlung verschleppt […]“ und so blieb alles beim Alten. Man hatte die Montanunion mit der Hohen Behörde erfolgreich gegründet, alle weiteren Projekte und Gedanken zu neuen Arbeitsschritten waren Misserfolge und verebbten auf kurzer Strecke. Einig war man sich nur in der Frage der deutschen Wiederbewaffnung. Am 23. Oktober 1954 wurden die Pariser Verträge abgeschlossen. Deutschland durfte eine Bundeswehr mit 12 Divisionen in die NATO einfügen. Aufgrund dieser Tatsache war es allen Nachbarländern Deutschlands, vor allem den Mitgliedern der gemeinsamen Union möglich, die junge Bundesrepublik und ihre militärische Entwicklungen zu „überwachen“ bzw. zu kontrollieren. Die Pariser Verträge wurden im Mai 1955 ratifiziert. Im gleichen Jahr im Oktober, sprach sich die Bevölkerung rund um die Saar für eine Rückkehr des Gebietes nach Deutschland aus. Am Neujahrstag des Jahres wurde die Rückkehr dingfest gemacht und vollzogen.

Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957 - Die Einigung Europas, München 2004.

S3

Einführung in die wissenschaftliche Wissens- und Textproduktion

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