Mittwoch, 16. Januar 2008

Unterkapitel 3.3.

3.3. Die Römischen Verträge
Die Verträge zur EWG und Euratom wurden am 25.3.1957 in Rom von den Mitgliedsländern unterzeichnet. Das Ziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es, einen Gesamtwirtschaftsraum in Verbindung mit einer Zollunion zu schaffen. Wie auch schon im Schuman-Plan geschrieben steht, sollte es nur geringe bzw. keine Handelsbarrieren und einen möglichst einwandfreien Transfer von Gütern wie Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen geben. Weiters hat man sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftspolitiken der 6 Staaten einander anzugleichen, um vor allem eine Verzerrung des Wettbewerbs nicht zustande kommen zu lasen. Auch der Landwirtschaftssektor sollte dementsprechende Subventionen erfahren.

Das Ziel der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) war es, einen gemeinsamen Markt für Atomenergie, wissenschaftlich-technologischen Know-How-Austausch sowie für freien Kapitalverkehr zu formen.

Im Unterschied zur „haute autorité“ der Montanunion stand bei der EWG und EAG das Interesse der beteiligten Regierungen im Vordergrund. Die Chefetage der Wirtschaftsunion bestand aus 9 unabhängigen Personen der 6 Staaten, die der EAG aus 5 Persönlichkeiten, jedoch ohne Vertreter aus Luxemburg. Entscheidungen und Beschlüsse wurden vom Ministerrat getroffen, der sich nach den Vorschlägen der Kommission richten musste. Auch hier wurde wieder ein gemeinsamer europäischer Gerichtshof, mit 7 Richtern die für 6 Jahr ins Amt entsandt wurden installiert. Auch in Sachen Finanzen unterschied man sich von der Montanunion, da die Mitgliedsländer Beiträge zahlten. Ansonsten war man der EGKS recht ähnlich, auch in Anbetracht der Überstaatlichkeit, man wahrte den supranationalen Charakter der Institutionen.

Oberste Priorität war die Schaffung einer Gemeinschaft auf wirtschaftlicher Basis, sowohl bei EWG als auch Euratom. Doch mit Fortdauer der Jahre und Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts, rückte immer mehr der politische Gedanke in den Vordergrund der Regierungen, um den Integrationsprozess auch hinsichtlich einer eventuell gemeinsamen europäischen Politik auszudehnen. Es entstand allmählich die Europäische Gemeinschaft aus der sich schlussendlich die Europäische Union formen sollte, bis hin zu einer gemeinsamen Währungsunion sowie zu einer Erweiterung gen Osten, wie es die europäische Bevölkerung seit geraumer Zeit vorfindet.

Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957 - Die Einigung Europas, München 2004.

S3

Einführung in die wissenschaftliche Wissens- und Textproduktion

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Eines bin ich noch schuldig geblieben, auch in Anbetracht...
thomaskubelka - 23. Jan, 13:22
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Eigentlich ist es nicht möglich, nur einen Mann für...
thomaskubelka - 23. Jan, 13:20
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auch dieses Teilkapitel kann ich "absegnen"
Schmale - 21. Jan, 20:40
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es ist wahrscheinlich langweilig, ich muss mich immer...
Schmale - 21. Jan, 20:38
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die Einleitung klingt jetzt sehr rund, ok!
Schmale - 21. Jan, 20:36

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